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Waldlandschaft

Erläuterung von Fachbegriffen

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Waldlandschaften


Waldlandschaften sind durch größere zusammenhängende Waldgebiete mit einem nur untergeordneten, oft marginalen Anteil an Offenland gekennzeichnet. Hierzu gehören vor allem der Pfälzer Wald und die Kammlagen des Hunsrücks (z.B. Idarwald, Soonwald) sowie der Rhein-Westerwald und weitere wesentliche Teile der Randhöhen der großen Flüsse (Rhein, Mosel, Saar), des Ahrgebirges und des Bergisch-Sauerländischen Gebirges. Waldlandschaften treten aber auch in kleiner gefassten Landschaftsräumen wie z.B. dem Donnersberg oder der Winterhauch auf.

Blick auf den Rösterkopf im Osburger Hochwald
Blick auf den Rösterkopf im Osburger Hochwald S. Thees




Waldlandschaften sind in der Regel nur in für die Besiedlung und Urbarmachung ungeeigneten Gebieten erhalten. Sie sind somit dünn besiedelt, teils sogar frei von Siedlungen. Für das Landschaftserleben ist die Ruhe und Störungsarmut dieser Bereiche ein entscheidender Faktor. Die Vielseitigkeit der Waldbestände bestimmt den Erlebniswert mit. Hierbei gibt es große Unterschiede, die sich aber weniger an den Grenzen der Landschaftsräume festmachen lassen, als vielmehr Teilbereiche davon differenzieren. Dennoch lässt sich z.B. für die Hunsrückkämme die Dominanz von Fichten- und Douglasienforsten oder für den Pfälzer Wald der hohe Anteil an Kiefernforsten als derzeit prägend feststellen.







Für Waldlandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • alte und/oder naturbelassene Waldbestände;
  • markante Einzelbäume, bizarre Baumformen, Krüppelwälder auf Extremstandorten;
  • Wechsel der Nutzungsweisen (Laubwald, Mischwald, Nadelwald; Hochwald, Mittelwald, Niederwald; Verjüngungsflächen mit Ausblicken);
  • Bäche, Quellen, Stillgewässer, Feuchtgebiete, Sümpfe;
  • Wiesentäler;
  • Rodungsinseln mit abwechslungsreicher Struktur;
  • vielgestaltige Waldränder, auch Waldinnenränder an Waldwiesen oder entlang der Wege;
  • markante Felsformationen, Gesteinshalden, alte Steinbrüche;
  • Hohlwege;
  • kulturhistorisch bedeutsame Objekte wie Burgruinen, Wüstungen, Ringwälle.

Leitbild

Leitbild sind große zusammenhängende, weitgehend naturnahe und störungsarme Waldgebiete mit abwechslungreichen Waldbildern.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung von charakteristischen und identitäts-bil-denden Geländeformen und Vegetationsstrukturen:

    • ausgedehnte Waldgebiete,
    • Waldränder einschließlich Innenränder an Lichtungen und Waldwiesen,
    • Wälder besonderer standörtlicher Prägung (Wälder auf feuchten bis nassen oder trockenen oder gesteinsgeprägten Standorten),
    • Wälder mit Prägung durch historische Nutzungsformen (Niederwald, Mittelwald),
    • Magerwiesen und Streuobstbestände in Rodungsinseln,
    • markante Einzelstrukturen wie Felsen und Blockhalden.

  • Offenhaltung, ggf. Wiederherstellung von Wiesen-tälern.
  • Förderung vielfältiger Waldbilder, insbesondere Erhöhung des Laubwaldanteils in nadelholzreichen Gebieten und Erhöhung der Strukturvielfalt, z. B. des Alt- und Totholzanteils.
    Dieses Ziel wird durch die Einführung des naturnahen Waldbaus gefördert. Allerdings sollten regionale Besonderheiten berücksichtigt und bei der flächendeckenden Einführung dieser Wirtschaftsweise gesichert werden. Dies gilt beispielsweise für heide- und heidelbeereiche Kiefernwälder des Pfälzer Waldes oder Kastanienwälder des Haardtrandes sowie lichte Kiefernwälder mit Wacholderheiden der Eifel.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Sicherung der Offenlandanteile.
  • Waldentwicklung allenfalls kleinflächig in landschaftsästhetisch und ökologisch unbedeutenden Offenlandbereichen.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen, hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, steile Hänge, Kuppen.
  • weitestmögliche Freihaltung der in der Regel durch geringe Siedlungsdichte geprägten Landschaftsräume bzw. ihrer Kerngebiete von störenden Bauten und Verkehrsachsen.
  • gleichrangige Prüfung von Alternativen der Siedlungsentwicklung im Wald und im Offenland.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele in Wiesentälern und Rodungsinseln sowie in Waldbeständen mit besonderen Standorteigenschaften (s.o.)