Leitbilder

Flusslandschaft-Mittelgebirge

Erläuterung von Fachbegriffen

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Tallandschaften der großen Flüsse
im Mittelgebirge


Die Täler von Mittelrhein, Mosel und Saar sind tief ins das Rheinische Schiefergebirge eingeschnitten. Ausnahmen bilden die Mosel bei Trier (Buntsandstein) und die Obermosel (Kalk). Es sind windungsreiche Täler mit meist enger Sohle und dem spannungsreichen Wechsel zwischen schroffen, felsigen Prallhängen und sanft ansteigenden Gleithängen im Bereich der Flussschleifen. Eine Besonderheit stellen die Umlaufberge im Mosel- und Saartal dar, die durch frühere Flussverläufe profiliert wurden.

Moseltal bei Trittenheim
Moseltal bei Trittenheim

S. Thees
Bei den Tälern der großen Flüsse handelt es sich um altbesiedelte Landschaften. Besonders charakteristisch sind die Weinbergsterrassen der sonnigen Steil-lagen im Mosaik mit Felsen, Trockenwäldern und -gebüschen, Trockenrasen und Halbtrockenrasen, Heiden, Magerwiesen und Streuobst sowie die Vielzahl von Burgen und historischen Ortsbildern.

Die zunehmende Aufgabe des Steillagenweinbaus sowie der Nutzung von Magerrasen, Heiden und Streuobstwiesen bewirkt allerdings eine fortschreitende Verbrachung und Verbuschung von Teilen der Kulturlandschaft. Teilweise wurde versucht, die Rentabilität des Weinbaus durch Flurbereinigungen zu sichern, was mit gravierenden Eingriffen in die Hanglagen verbunden war.

Mit dem Ausbau der Flüsse als Schifffahrtsstraße wurde der Charakter der Flusslandschaft stark verändert. Der Ausbau des Verkehrsnetzes und die Siedlungsentwicklung gingen ebenfalls zu Lasten der ohnehin sehr schmalen Auen. Die Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte ging mit der Ausweisung unangepasster Neubaugebiete einher.

Für die Täler der großen Flüsse im Mittelgebirge typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • Flüsse und Seitenbäche;
  • Kiesbänke, Auengewässer, Buhnenfelder, Röhrichte, Ufergehölze, Auwald;
  • Mosaike mit Felsen, Trockenwäldern und –gebüschen, Trockenrasen und Halbtrockenrasen, Heiden, Magerwiesen und Streuobst;
  • naturnahe Laubwälder, Gesteinshaldenwälder und Niederwälder in den Hängen;
  • terrassierte Weinlagen mit Trockenmauern, Felsen;
  • historische Ortsbilder, Burgen.

Leitbild

Leitbild sind Flusslandschaften mit naturnahem Flusslauf und erlebbaren Auenbereichen, deren Hänge durch kleinstrukturierten Weinbau (insbesondere Steillagenweinbau) im kleinräumigen Wechsel mit Felspartien, Wäldern und Offenland geprägt sind und in der historische Ortsbilder und Burgen voll zur Geltung kommen.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung und Förderung naturnaher Flusslandschaften durch sukzessive Rückgewinnung von Spielräumen zur Entfaltung der Auendynamik.
  • Entwicklung naturnaher Ufervegetation sowie flussbegleitender Auwälder und Auenwiesen.
  • Sicherung bzw. Wiederentwicklung der Uferbegleitzone als durchgehende grüne Bänder (Leitstrukturen) auch innerhalb der Siedlungsflächen als naturnahe oder extensiv bewirtschaftete bzw. gepflegte Grünflächen.
  • Sicherung der Weinbau-Kulturlandschaft durch innovative Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsweise und Vermarktung, Lenkung der Flächenstilllegung, ggf. Offenhaltung landschaftlich besonders prägender Steillagen durch Pflege.
  • Sicherung bzw. Wiederentwicklung der typischen Mosaike der Talhänge mit Felsen, Trockenwäldern, Niederwäldern, Trockenrasen und Halbtrockenrasen, Heiden, Magerwiesen und Streuobst.
  • In den intensiv weinbaulich genutzten, strukturarmen Bereichen Gliederung und Belebung der Landschaft durch Kleinstrukturen (z.B. Einzelbäume, Feldgehölze, Trockenmauern etc.) und Förderung extensiver Nutzungsformen wie z.B. Streuobstwiesen.
  • Erarbeitung differenzierter Konzepte zur nachhaltigen Sicherung der besonderen Charakterzüge der historischen Kulturlandschaft.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Sicherung der landschaftsraumspezifischen Nutzungsmuster von Wald und Offenland in ihren Grundzügen, insbesondere der vorgenannten besonders landschaftsprägenden Offenlandbereiche.
  • Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft und des Weinbaus, so

    • dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen
    • oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und der Entwicklung naturnaher Wälder oder ggf. Aufforstung überlassen werden.

  • Ermittlung der Spielräume für die Umnutzung von Offen- und Halboffenlandbereichen zu Wald:

    • Präzisierung auf nachgeordneten Planungsebenen.
    • Lagemäßige Darstellung im Abgleich mit anderen landespflegerischen Belangen insbesondere in waldbetonten Mosaiklandschaften auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.
  • Sicherung der Blickbeziehungen zwischen Tal und Burgen sowie von Aussichtspunkten.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Sicherung der historisch geprägten Ortsbilder.
  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. Flussaue, Steilhänge.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • vorzugsweise Wiederherstellung von Trockenrasen und Halbtrockenrasen, Heiden, Magerwiesen und Streuobst als Teil der typischen Mosaike der Talhänge sowie
  • Reaktivierung der Aue.
  • Verzicht auf Maßnahmen, die eine Reduzierung der Offenlandanteile zur Folge haben können.