Leitbilder

Offenlandbetonte Mosaiklandschaft

Vulkanisch geprägte
Landschaft

Erläuterung von Fachbegriffen

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Mosaiklandschaften vulkanischer
Prägung


Diese Mosaiklandschaften der Westeifel und des Unteren Mittelrheingebiets sind durch auffällige Naturbildungen vulkanischen Ursprungs geprägt wie Maare, Vulkankuppen oder -kegel. In der Vulkaneifel befindet sich auch der einzige Bergkratersee nördlich der Alpen.

Schalkenmehrener Mahr
Schalkenmehrener Mahr T.Weber

Als Mosaiklandschaften werden Landschaften bezeichnet, die durch Wechsel von Wald und Offenland geprägt sind, indem sich landwirtschaftliche Flächen und Wälder wechselseitig durchdringen. Im Hinblick auf die Zielformulierungen wurden offenlandbetonte und waldbetonte Mosaiklandschaften unterschieden.

Die Wald-Offenland-Verteilung wird im Wesentlichen von der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Böden und dem Relief bestimmt. Ein typisches Nutzungsmuster lässt sich wie folgt beschreiben: Die Talsohlen sind als Grünland genutzt. Mäßig geneigte Talflanken werden durch Grünland, oft mit Streuobst, geprägt. Flachere Unterhangzonen oder Zwischenabsätze der Talhänge können dabei auch ackerbaulich genutzt sein. Steile Flanken tief eingeschnittener Täler sind hingegen bewaldet. Die Hochflächen sind teils ackerbaulich genutzt, teils aber auch bewaldet. Randzonen im Übergang zu den abfallenden Talhängen werden oft ebenfalls durch Grünland und Streuobst nachgezeichnet.

Die stark bewegte Geländeoberfläche setzte der Flurbereinigung in den Mosaiklandschaften eher Grenzen als in den Agrarlandschaften. Meist wurden die ackerbaulich genutzten Hochflächen im Hinblick auf eine rationelle Landbewirtschaftung optimiert, während in den Randzonen und Talhängen vielfältige Strukturen wie Terrassen mit Böschungsabsätzen (Reche), Heckenzüge, Streuobst erhalten blieben. Die Talböden präsentieren sich meist als Wiesentäler, wobei vor allem in breiteren Talsohlen lokal Grünland zu Acker umgebrochen wurde.

Die Hochflächen außerhalb der Waldgebiete waren schon traditionell durch Weite und Offenheit gekennzeichnet, ohne jedoch monoton zu sein. Vielfalt kam durch die Kleinparzelliertheit der Flur und das Nebeneinander verschiedener Kulturen in Verbindung mit einzelnen Blickfängen (z.B. Einzelbäumen) zustande. Ganz wesentlich wird der Erlebniswert dieser Hochflächen aber auch von den Weitblicken in die Umgebung mit bestimmt.

Hinsichtlich des Handlungsbedarfs steht bei den vulkanisch geprägten Mosaiklandschaften neben der Sicherung der vulkanischen Formen im Vordergrund, charakteristische Nutzungsmuster sowie die kennzeichnenden Strukturen zu sichern. Hierzu ist insbesondere die Sicherung der Landbewirtschaftung erforderlich, die in vielen Bereichen zumindest im Haupterwerb stark rückläufig ist. Bei Freigabe von Flächen für die Waldentwicklung muss die Sicherung einer Mindestflur gewährleistet sein, um die landschaftliche Charakteristik zu bewahren. In Defizitgebieten (meist auf den Hochflächen) sind Maßnahmen zur Entwicklung der Erlebnisvielfalt erforderlich. Handlungsbedarf besteht in vielen Landschaftsräumen auch im Bereich der Gewässer- und Auenrenaturierung.

Für vulkanisch geprägte Mosaiklandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • Maare und Kraterseen;
  • Vulkankuppen oder -kegel;
  • Bäche und bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölzen;
  • Hanglagen mit einer sich vom übrigen Landschaftsraum abhebenden Vielfalt z.B. durch hangparallele Terrassierung, Trockenmauern, Böschungen, Hohlwege, raumbildende Gehölzstrukturen, Streuobst, blütenreiche Magerwiesen usw.;
  • Talhänge mit markanten Felsformationen und Niederwäldern, lokal Trockenwälder und Blockhaldenwälder;
  • vielgestaltige Waldränder;
  • Relikte historischer Nutzungsstrukturen wie Heiden und Halbtrockenrasen;
  • strukturreiche Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;

Leitbild

Leitbild sind abwechslungsreiche Mosaiklandschaften, in denen die vulkanischen Formen als einzigartige Landschaftsbildelemente optimal erlebbar und im Offenland durch attraktive Landschaftsräume miteinander vernetzt sind. Sie beziehen ihren besonderen Reiz aus dem Wechsel von Wald und Offenland. Wälder bedecken primär markante Kuppen, Rücken und steile Talhänge. Grünland nimmt die Talsohlen und waldfreie Bereiche der Hanglagen ein. Felder prägen vor allem die ebenen Hochflächen und sind hier durch raumwirksame Strukturen optisch gegliedert. Dörfer mit Streuobstgürteln und typi-schem Nutzungsmosaik im Ortsrandbereich setzen besondere Akzente.

Ziele und Maßnahmen

Die nachstehenden Ziele und Maßnahmen gelten für offenland- und waldbetonte, vulkanisch geprägte Mosaiklandschaften, sofern dies nicht ausdrücklich eingeschränkt wird.

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung der Maare und des Windsborn-Kratersees als naturnahe Gewässer bzw. Feuchtgebiete. Sicherung und Regelung ihrer Zugänglichkeit und Erlebbarkeit für die Allgemeinheit in Abstimmung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere Sicherung bzw. Schaffung von Aussichtsmöglichkeiten, die einen Gesamteindruck dieser Bildungen ermöglichen.
  • Sicherung der Vulkankegel und -kuppen der Eifel als Zeugen des Vulkanismus, insbesondere Beschränkung des Gesteinsabbaus auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete. Sicherung bzw. Herstellung der Zugänglichkeit von bestehenden Gesteinsaufschlüssen in Abstimmung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes.
  • Sicherung der außerdem charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie:

    • Tal- und Quellmulden mit Grünlandnutzung und Feuchtbereichen,
    • Heckenzügen,
    • Streuobstbeständen,
    • Waldrändern,
    • bewaldeten Hängen, Rücken und Kuppen.

  • Renaturierung naturferner Bachabschnitte einschließlich ihres Umfeldes, insbesondere

    • Sicherung und Entwicklung bachbegleitender Talwiesen,
    • Entwicklung von lockeren Ufergehölzen und anderen auentypischen Strukturen.

  • Förderung charakteristischer gliedernder Elemente auf den landwirtschaftlich genutzten Hochflächen, wie Einzelbäume und kleinere Gebüsche und Heckenabschnitte – jedoch keine Kammerung durch schematische, langgezogene Gehölzstreifen, sondern Setzen gestalterischer Akzente.
  • in offenlandbetonten Mosaiklandschaften teilweise auch Entwicklung von Wald und Feldgehölzen auf Kuppen.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Sicherung der landschaftsraumspezifischen Nutzungsmuster von Wald und Offenland in ihren Grundzügen.
  • Sicherung einer Mindestflur v.a. in waldbetonten Mosaiklandschaften, insbesondere zur

    • Sicherung der Blickbeziehungen zu den vulkanischen Bildungen,
    • Sicherung der Ausblicke auf den Höhen,
    • Offenhaltung von landschaftsbildprägenden Talhängen,
    • Sicherung eines verzahnten Übergangs Wald-Offenland.

  • Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft, so

    • dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen
    • oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und verbuschen bzw. der geordneten Waldentwicklung überlassen werden.

  • Ermittlung der Spielräume für die Umnutzung von Offen- und Halboffenlandbereichen zu Wald

    • Präzisierung auf nachgeordneten Planungsebenen.
    • Lagemäßige Darstellung im Abgleich mit anderen landespflegerischen Belangen insbesondere in waldbetonten Mosaiklandschaften auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Sicherung und Entwicklung der Orte und der Siedlungsränder als attraktive Erlebniselemente.
  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, steile Hänge, Kuppen.
  • In waldbetonten Mosaiklandschaften gleichrangige Prüfung von Alternativen der Siedlungsentwicklung im Wald und im Offenland.
  • In offenlandbetonten Mosaiklandschaften weitestmögliche Schonung von Waldbeständen mit Ausnahme von Nadelholzaufforstungen geringen Alters.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele im Bereich der Maare bzw. des Kratersees sowie in Bachtälern.
  • besonders in waldbetonten Mosaiklandschaften Verzicht auf Maßnahmen, die eine Reduzierung der Offenlandanteile zur Folge haben können.