Leitbilder

Agrarlandschaft

Vulkanisch geprägte
Landschaft

Erläuterung von Fachbegriffen

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Agrarlandschaften vulkanischer
Prägung


Bei diesen Landschaften handelt es sich um das Umfeld der Pellenzvulkane. Sie sind in besonderem Maße durch auffällige Naturbildungen vulkanischen Ursprungs, vor allem Vulkankuppen oder –kegel, geprägt. Die umgebende Agarlandschaft gehört zu den früh besiedelten Gebieten, in denen die Voraussetzungen für die Landwirtschaft besonders günstig waren.

Die Agrarlandschaften wurden weitestgehend in Kultur genommen und ackerbaulich genutzt. Andere Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere Wälder sind auf die Vulkankegel und -kuppen beschränkt. Die Agrarlandschaften waren durch Weite und Offenheit gekennzeichnet, ohne jedoch monoton zu sein. Vielfalt kam durch die Kleinparzelliertheit der Feldflur und das Nebeneinander verschiedener Kulturen im Zusammenspiel mit belebenden Elementen wie Hecken, Feldrainen, Baumbeständen und auch Wiesen zustande.

Vulkankuppe bei Kruft
Vulkankuppe bei Kruft S. Thees

Flurbereinigungen, fortschreitende maschinelle Bewirtschaftung und der Einzug chemischer Hilfsmittel in die Landwirtschaft führten zu einer stetigen Intensivierung der Landnutzung, Vergrößerung der Ackerschläge und Verarmung der Landschaft an belebenden Strukturen. Hinzu treten in den dicht besiedelten Gebieten starke Belastungen durch Verkehr und Freileitungen, die in der offenen Landschaft weithin sichtbar sind.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich daher bei den Agrarlandschaften in aller Regel um Gebiete, in denen landschaftliche Qualitäten, ansetzend an verbliebenen Leitstrukturen, wieder entwickelt werden müssen.

Für die vulkanisch geprägten Agrarlandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • Vulkankegel und –kuppen, meist bewaldet, z.T. mit Magergrünland oder Magerrasen;
  • Bäche und Grabensysteme;
  • bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölze
  • Hanglagen mit einer sich vom übrigen Landschaftsraum abhebenden Vielfalt z.B. durch andere Nutzungsmuster wie Grünland oder Weinbau, raumbildende Gehölzstrukturen, hangparallele Terrassierung, Hohlwege usw.;
  • Restbestände an Alleen oder Baumreihen entlang von Straßen;
  • Restbestände ehemals ausgedehnter strukturreicher Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;
  • Anbau von Sonderkulturen: Wein, Obst, Tabak, Spargel, sonstige Gemüsesorten, Arzneipflanzen, Sonnenblumen;
  • aufgegebene Steinbrüche, Sand-, Kies- und Tongruben.

Leitbild

Leitbild sind in wesentlichen Teilen offene, durch Weitblicke geprägte, aber dennoch strukturreiche und mosaikartig gegliederte Landschaften, in denen die Vulkankegel und –kuppen als einzigartige Landschaftsbildelemente optimal erlebbar und im Offenland durch attraktive Landschaftsräume miteinander vernetzt sind. Auch in deren Umfeld sollen trotz Dominanz großflächigen Ackerbaus die Gewässerläufe und markanten Reliefformen durch daran angepasste typische Nutzungsmuster sichtbar und durch gliedernde Strukturen wie Gehölze Spannung und Raumwirkung erzielt werden.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung der Vulkankegel und -kuppen als Zeugen des Vulkanismus, insbesondere Beschränkung des Gesteinsabbaus auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete.
  • Sicherung bzw. Herstellung der Zugänglichkeit von bestehenden Gesteinsaufschlüssen in Abstimmung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes.
  • Sicherung der neben den Vulkankegeln und -kuppen charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie

    • Mulden,
    • Hohlwegen,
    • Heckenzügen,
    • Streuobstbeständen;
    • strukturreichen Hanglagen.

  • Renaturierung der meist naturfernen Bäche und Gräben einschließlich ihres Umfeldes als Grünlandbänder mit Feucht- und Nasswiesen und lockeren Ufergehölzen.
  • Entwicklung landschaftlicher Vielfalt durch Alleen, Baumgruppen, kleinere Hecken, Säume, Wiesen, Streuobst, zum Teil auch Wald mit einem Flächenanteil von mindestens 5-10%. Ziel ist dabei nicht eine Kammerung durch schematische, langgezogene Gehölzstreifen, sondern eine räumliche Akzentuierung.

Speziell in Gemüseanbaugebieten der Vorderpfalz und Stadtrandzonen:

  • Sicherung möglichst großer zusammenhängender, von Siedlungen und Verkehrsachsen nicht zerschnittener Teilräume.
  • Überblendung der gegebenen Beeinträchtigungen durch Straßen- und Bahndämme, nicht eingebundene Siedlungsränder, Freileitungstrassen, Aussiedlerhöfe usw. durch Einbringen gliedernder und sichtablenkender Elemente, besonders Baumbestand.
  • In unbebauten Resträumen zwischen städtischer Bebauung oder in deren Umfeld, die keine ablesbaren Charaktermerkmale mehr aufweisen und dennoch meist die Funktion von Naherholungsräumen für die Bevölkerung haben:
  • Entwicklung von innovativen, den Erholungsbedürfnissen angepassten Gestaltungskonzepten auf nachgeordneten Planungsebenen.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Förderung des Waldanteils durch Entwicklung naturnaher Wälder besonders in den Defizitgebieten Rheinhessens unter Wahrung der besonderen Eigenart dieser Landschaften, bspw. harmonisch eingepasst an Talflanken oder auf Kuppen, womit gleichzeitig das Relief betont würde, oder im Anschluss an vorhandene Waldbestände. Vorbereitende Konzeptionen hierfür sind auf nachgeordneter Planungsebene zu entwickeln.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Sicherung und Entwicklung der Orte und der Sied-lungsränder als attraktive Erlebniselemente in der sonst durch landwirtschaftliche Flächen dominierten Flur.
  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. Überschwemmungsbereiche, Steilhänge, Deckung bietende Kuppen.
  • Schwerpunktgebiete für Maßnahmen zur Einbindung und Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten und Neubaugebieten, zur Einbindung von Verkehrsanlagen u.a. störenden technischen Einrichungen sowie zur Sichtablenkung im Umfeld von Freileitungen und überdimensionalen Bauten.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • Vorzugsweise Maßnahmen der Bach- und Auenrenaturierung.
  • Waldentwicklung.